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Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und weitere Pflegehilfsmittel im Raum Koblenz: Mit uns sind Sie unkompliziert und zuverlässig versorgt!

Pflegebedürftige Menschen benötigen im Alltag häufig verschiedene Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern und für mehr Hygiene und Sicherheit sorgen. Ab Pflegegrad 1 besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Markenbildchen Apotheke in Koblenz unterstützt Sie dabei, diesen Anspruch unkompliziert zu nutzen. Wir stellen Ihre Pflegehilfsmittel passend zu Ihrem Bedarf zusammen und kümmern uns um die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. So erhalten Sie regelmäßig die benötigten Produkte, ohne sich selbst um die monatliche Abrechnung kümmern zu müssen.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anspruch und stellen Ihre persönliche Pflegebox zusammen.

Pflegehilfsmittel zusammenstellen lassen – unser Service im Detail:

  • Persönliche Beratung zu Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmittelpauschale
  • Individuelle Zusammenstellung Ihrer Pflegebox
  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Weitere erstattungsfähige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Unterstützung bei der Beantragung
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Regelmäßige monatliche Versorgung

Mit unserer Versorgung erhalten Sie regelmäßig die Pflegehilfsmittel, die Sie für die häusliche Pflege benötigen. Gemeinsam klären wir Ihren individuellen Bedarf und unterstützen Sie bei der Abwicklung mit der Pflegekasse. Die monatliche Pflegebox kann im Rahmen des bestehenden Anspruchs verschiedene zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel enthalten.

Allgemeine Informationen zur Pflegehilfsmittelpauschale

Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können unter bestimmten Voraussetzungen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über die Pflegekasse erhalten. Der monatliche Erstattungsbetrag liegt bei bis zu 42 Euro.

Welche Pflegehilfsmittel können über die Pauschale bezogen werden?

Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Welche Produkte für Sie infrage kommen, klären wir gerne persönlich mit Ihnen.

Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst bezahlen?

Bei bestehendem Anspruch können erstattungsfähige Pflegehilfsmittel bis zur Höhe der monatlichen Pauschale über die Pflegekasse abgerechnet werden. Wir übernehmen die direkte Abrechnung für Sie.

Muss ich die Pflegehilfsmittelpauschale beantragen?

Ja, die Kostenübernahme muss grundsätzlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung.

Bekomme ich jeden Monat die gleichen Pflegehilfsmittel?

Die Zusammenstellung kann sich an Ihrem individuellen Bedarf orientieren. Sprechen Sie uns an, wenn sich Ihre Pflegesituation oder Ihr Bedarf verändert.

Was passiert, wenn ich die 42 € in einem Monat nicht vollständig nutze?

Nicht ausgeschöpfte Beträge können in der Regel nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Die Pauschale steht monatlich im Rahmen des bestehenden Anspruchs zur Verfügung.

Können auch Angehörige die Pflegehilfsmittel organisieren?

Ja, Angehörige können die Versorgung in der Regel für die pflegebedürftige Person mitorganisieren. Wir beraten Sie gerne zu den notwendigen Angaben und zur weiteren Vorgehensweise.

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